Arbeitslosengeld berechnen Schweiz: so viel Taggeld gibt es 2026
Sobald die Kündigung im Briefkasten liegt, stellt sich die nüchterne Frage: Wie viel Geld kommt eigentlich, und ab wann? In der Schweiz lässt sich das Arbeitslosengeld recht genau abschätzen — wenn man weiss, welche vier Grössen zusammenspielen: der versicherte Verdienst, der Prozentsatz (70 oder 80), die Zahl der Taggelder und die Wartetage.
Dieser Leitfaden erklärt jede dieser Grössen in verständlicher Sprache, rechnet ein konkretes Beispiel durch und räumt mit dem häufigsten Missverständnis auf — nämlich der Frage, wer das Geld überhaupt überweist. So können Sie Ihr Arbeitslosengeld in der Schweiz selbst berechnen, bevor der erste Kontostand kommt.
Wer zahlt eigentlich das Arbeitslosengeld?
Ein weit verbreiteter Irrtum: Das RAV zahlt nicht. Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) betreut Sie, kontrolliert Ihre Arbeitsbemühungen und meldet Sanktionen — überwiesen wird das Geld aber von Ihrer Arbeitslosenkasse. Die Kasse können Sie frei wählen; sie berechnet das verbindliche Taggeld und zahlt es monatlich aus.
Wichtig ist die Reihenfolge: Damit die Kasse überhaupt rechnen kann, müssen Sie beim RAV angemeldet und vermittlungsfähig sein und Ihre monatlichen Arbeitsbemühungen fristgerecht nachweisen. Fehlt der Nachweis, drohen Einstelltage — also gekürzte Auszahlungen. Die Berechnung selbst folgt aber immer demselben Muster.
70 oder 80 Prozent? So bestimmt sich Ihr Taggeld-Satz
Das Taggeld beträgt entweder 70 % oder 80 % des versicherten Verdienstes. Den höheren Satz von 80 % erhalten Sie, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Sie haben eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren.
- Ihr versicherter Verdienst liegt bei rund CHF 3'800 pro Monat oder darunter.
- Sie beziehen eine Invalidenrente mit einem gewissen Invaliditätsgrad.
Trifft keiner dieser Punkte zu, gelten 70 %. Der Satz ist keine Verhandlungssache, sondern ergibt sich direkt aus Ihrer Situation — er ist damit die erste Stellschraube Ihrer Berechnung.
Der versicherte Verdienst: Basis und Obergrenze
Der versicherte Verdienst ist das Herzstück der Rechnung. Er entspricht dem durchschnittlichen Bruttolohn der letzten sechs Monate vor der Arbeitslosigkeit (die letzten zwölf Monate zählen, falls das für Sie günstiger ist). Regelmässige Zulagen und ein anteiliger 13. Monatslohn werden mitgerechnet.
Zwei Grenzen sollten Sie kennen:
- Obergrenze: Versichert ist der Lohn nur bis CHF 12'350 pro Monat (rund CHF 148'200 im Jahr). Wer mehr verdient hat, bekommt trotzdem nur bis zu dieser Grenze berücksichtigt.
- Untergrenze: Ein sehr kleines Einkommen unter rund CHF 500 pro Monat begründet keinen versicherten Verdienst.
Für die meisten Arbeitnehmenden ist der versicherte Verdienst schlicht der bisherige Monatslohn — inklusive fixer Lohnbestandteile.
Wie viele Taggelder Ihnen zustehen
Arbeitslosengeld gibt es nicht unbegrenzt, sondern als festgelegte Zahl von Taggeldern. Wie viele es sind, hängt vor allem von Ihrer Beitragszeit (den Monaten, in denen Sie AHV-pflichtig gearbeitet haben) und Ihrem Alter ab:
- 12 bis unter 18 Monate Beitragszeit: in der Regel 260 Taggelder.
- 18 bis 24 Monate Beitragszeit: bis zu 400 Taggelder.
- Versicherte unter 25 ohne Unterhaltspflicht: höchstens 200 Taggelder.
- Ab 55 Jahren mit ausreichender Beitragszeit: bis zu 520 Taggelder.
Ausbezahlt werden fünf Taggelder pro Woche, also rund 21,7 Taggelder pro Monat. Bei 260 Taggeldern reicht der Anspruch damit theoretisch für rund ein Jahr — vorausgesetzt, Sie bleiben die ganze Zeit vermittlungsfähig und weisen Ihre Bemühungen nach.
Wartetage und ein konkretes Rechenbeispiel
Bevor das erste Geld fliesst, gelten in der Regel fünf allgemeine Wartetage, für die keine Entschädigung ausbezahlt wird. Bei höherem versichertem Verdienst ohne Unterhaltspflichten kommen zusätzliche Wartetage hinzu; wer gerade eine Ausbildung abgeschlossen hat, hat eine deutlich längere Wartefrist.
Rechnen wir ein Beispiel: Angenommen, Ihr versicherter Verdienst beträgt CHF 6'000, Sie haben keine Kinder — es gelten also 70 %.
- Volles Taggeld: CHF 6'000 ÷ 21,7 = rund CHF 276.
- Davon 70 %: rund CHF 194 pro Kontrolltag.
- Über einen Monat mit rund 21,7 Kontrolltagen: brutto etwa CHF 4'200.
Von diesem Bruttobetrag gehen noch die Sozialabzüge weg (AHV/IV/EO, die Nichtberufsunfallversicherung und allenfalls der Risikobeitrag an die berufliche Vorsorge – ALV-Beiträge fallen auf dem Taggeld keine an), sodass die tatsächliche Überweisung etwas tiefer ausfällt. Alle Zahlen gelten mit Stand 2026 und ohne Gewähr — verbindlich rechnet immer Ihre Arbeitslosenkasse.
Wo ApplyCH in Ihrer Stellensuche hilft
Das Arbeitslosengeld fliesst nur weiter, solange Sie Ihre Arbeitsbemühungen vollständig und pünktlich nachweisen. Genau an dieser Pflicht setzt ApplyCH an — eine kostenlose Chrome-Erweiterung (Manifest V3) für den Schweizer Arbeitsmarkt:
- RAV-Nachweis gratis ausfüllen: ApplyCH füllt das offizielle job-room.ch-Formular «Nachweis der Arbeitsbemühungen» mit einem Klick aus — ohne monatliches Limit. Das senkt das Risiko von Einstelltagen, die Ihr Taggeld direkt kürzen würden.
- Stellen mit einem Klick erfassen: Auf LinkedIn, jobs.ch oder jeder Firmen-Karriereseite speichern Sie das ganze Inserat samt Firmenadresse — genau die Angaben, die der Nachweis später verlangt.
- Bewerbungen zuschneiden: KI-Motivationsschreiben in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch nach Schweizer Briefkonvention sowie ein auf das Inserat zugeschnittener Lebenslauf mit Match-Bewertung.
Ehrlich bleibt dabei: ApplyCH hilft Ihnen, Bewerbungen zu erstellen, zuzuschneiden und zu organisieren und den RAV-Nachweis automatisch auszufüllen. Das Absenden der Bewerbungen übernehmen Sie selbst — und die Berechnung des Taggelds bleibt Sache Ihrer Arbeitslosenkasse.
So starten Sie
Rechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld einmal mit Ihren eigenen Zahlen durch: versicherter Verdienst mal Prozentsatz, geteilt durch 21,7, mal die Kontrolltage im Monat. So wissen Sie, womit Sie planen können. Für den zeitraubenden Teil — den monatlichen RAV-Nachweis und das Speichern Ihrer Bewerbungen — lässt sich ApplyCH in wenigen Minuten kostenlos installieren, ohne Kreditkarte. Mehr dazu auf applych.com.
ApplyCH ist ein unabhängiges Produkt und steht in keiner Verbindung zu job-room.ch, zu RAV / ORP / URC oder zum SECO. Die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit Ihrer Angaben und die fristgerechte Einreichung des Nachweises der Arbeitsbemühungen liegt bei Ihnen; verbindlich für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist allein Ihre Arbeitslosenkasse.
Schluss mit Tippen. Bewerben Sie sich.
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