Lohnt sich ein Zwischenverdienst? So rechnet die Arbeitslosenkasse — mit Beispiel (2026)
«Lohnt es sich überhaupt, während der Arbeitslosigkeit einen schlechter bezahlten Job anzunehmen?» Diese Frage stellen sich fast alle Stellensuchenden — und die Antwort überrascht viele: Ja, ein Zwischenverdienst lohnt sich fast immer. Sie stehen damit finanziell besser da als mit reinem Taggeld, nicht schlechter. Dieser Guide erklärt, warum, mit einem konkreten Rechenbeispiel.
Was ein Zwischenverdienst ist
Ein Zwischenverdienst ist jedes Einkommen, das Sie erzielen, während Sie arbeitslos gemeldet sind — eine Teilzeitstelle, ein befristeter Einsatz, ein Temporärjob, freie Mitarbeit. Wichtig: Sie müssen ihn deklarieren. Und Sie sind grundsätzlich verpflichtet, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, auch wenn sie weniger zahlt als Ihr früherer Lohn.
Der entscheidende Punkt: die Arbeitslosenkasse gleicht die Differenz aus
Wenn Ihr Zwischenverdienst tiefer ist als Ihr früherer Lohn, verlieren Sie diese Differenz nicht einfach. Die Arbeitslosenkasse zahlt Ihnen eine Kompensationszahlung: 70 % oder 80 % der Differenz zwischen Ihrem versicherten Verdienst und dem erzielten Zwischenverdienst (welcher Satz gilt, richtet sich nach denselben Regeln wie beim Taggeld — 80 % bei tieferen Einkommen oder mit Unterhaltspflichten, sonst 70 %).
Sie erhalten also am Ende: den Zwischenverdienst PLUS die Kompensationszahlung. Zusammen ist das mehr als reines Taggeld.
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir einen versicherten Verdienst von CHF 4'355 und einen 80-%-Satz:
- Nur Taggeld (kein Zwischenverdienst): ca. 80 % von 4'355 = CHF 3'484
- Mit Zwischenverdienst von CHF 2'200: Differenz = 4'355 − 2'200 = 2'155; Kompensation = 80 % davon ≈ CHF 1'724. Total: 2'200 + 1'724 = CHF 3'924
Im Beispiel stehen Sie mit dem Zwischenverdienst also rund 440 Franken pro Monat besser da — und arbeiten erst noch, was für die nächste Bewerbung zählt. (Die genauen Zahlen hängen von Ihrem versicherten Verdienst und dem Satz ab; die Kasse rechnet Ihren Fall exakt.)
Die weiteren Vorteile — oft übersehen
- Sie verbrauchen weniger Taggelder. Bei Zwischenverdienst zählt die Kompensation anteilig; Ihr Anspruch reicht dadurch länger.
- Sie bauen neue Beitragszeit auf. Der Zwischenverdienst kann für eine spätere Rahmenfrist wieder als beitragspflichtige Arbeit zählen.
- Sie bleiben im Arbeitsmarkt sichtbar. Eine laufende Tätigkeit ist oft die beste Brücke zur nächsten Festanstellung — und ein starkes Signal in Bewerbungen.
Worauf Sie achten müssen
- Immer deklarieren. Jeder Zwischenverdienst gehört auf das Formular «Angaben der versicherten Person» und wird mit Lohnabrechnung belegt. Nicht deklarieren gilt als schwerer Verstoss.
- Zumutbare Arbeit nicht ablehnen. Eine zumutbare Stelle abzulehnen — auch als Zwischenverdienst — kann Einstelltage kosten (mehr dazu hier).
- Bewerbungspflicht bleibt. Auch mit Teilzeit-Zwischenverdienst müssen Sie sich weiter bewerben; die verlangte Anzahl kann angepasst werden — klären Sie das mit Ihrer Beratungsperson.
Wie sich ein konkreter Zwischenverdienst auf Ihre Auszahlung auswirkt, überschlagen Sie in zwei Minuten mit dem ALV-Rechner — er zeigt Ihnen Taggeld und Satz, aus denen sich die Kompensation ableitet. Und weil die Bewerbungspflicht bestehen bleibt: Unsere Arbeitsbemühungen-Vorlage füllt das offizielle SECO-Formular gratis im Browser aus, und die ApplyCH-Erweiterung speichert jede Bewerbung und füllt den Nachweis auf job-room.ch automatisch — so bleibt neben dem Zwischenverdienst genug Zeit fürs Wesentliche.
Adressen und Öffnungszeiten Ihres zuständigen Amtes finden Sie im RAV-Verzeichnis.
Dieser Artikel ist ein unabhängiger Ratgeber und keine Rechts- oder Finanzberatung. Die genaue Höhe der Kompensationszahlung berechnet Ihre Arbeitslosenkasse anhand Ihres versicherten Verdienstes und der gesetzlichen Ansätze (AVIG/AVIV); massgebend ist deren Abrechnung. Stand: Juli 2026.
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