Kündigungsfrist Schweiz: Fristen, Berechnung & Tipps 2026
Eine Kündigung — ob von Ihnen oder vom Arbeitgeber — wirft sofort eine konkrete Frage auf: Wann ist mein letzter Arbeitstag? Die Antwort liefert die Kündigungsfrist. Sie entscheidet, wie viel Zeit zwischen der Kündigung und dem Vertragsende liegt, und damit auch, wann Ihre Stellensuche und eine allfällige Anmeldung beim RAV wirklich beginnen sollten.
Dieser Leitfaden erklärt die Kündigungsfrist in der Schweiz 2026 verständlich: die gesetzlichen Fristen nach Dienstjahren, wie Arbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag (GAV) das Bild verändern, wie Sie Ihren letzten Arbeitstag korrekt berechnen und welche Sperrfristen eine Kündigung ungültig machen. Am Schluss zeigen wir ehrlich, wie ApplyCH Ihnen die Wochen bis zum Austritt erleichtert.
Was die Kündigungsfrist genau regelt
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie gilt für beide Seiten und muss für Arbeitgeber und Arbeitnehmende grundsätzlich gleich lang sein. Massgebend ist Artikel 335c des Obligationenrechts (OR) — sofern Arbeitsvertrag oder GAV nichts anderes vorsehen.
Wichtig: Eine Kündigung muss nicht begründet werden, um gültig zu sein. Sie muss aber fristgerecht zugehen. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, an dem das Kündigungsschreiben bei der Gegenseite eintrifft — nicht das Datum auf dem Brief und nicht der Poststempel.
Die gesetzlichen Fristen nach Dienstjahren
Ohne abweichende Regelung gelten laut OR folgende Fristen, jeweils auf das Ende eines Monats:
- Während der Probezeit: 7 Tage, auf einen beliebigen Tag.
- Im ersten Dienstjahr: 1 Monat auf Ende Monat.
- Vom 2. bis und mit dem 9. Dienstjahr: 2 Monate auf Ende Monat.
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate auf Ende Monat.
Die Probezeit beträgt von Gesetzes wegen einen Monat und lässt sich vertraglich auf höchstens drei Monate verlängern. Wird gar keine Probezeit vereinbart, gilt sie nicht — dann greift sofort die ordentliche Frist des ersten Dienstjahres.
Arbeitsvertrag und GAV gehen dem Gesetz vor
Die OR-Fristen sind nur die Grundregel. Ihr Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kann längere Fristen vorsehen — etwa drei Monate schon ab dem ersten Jahr. Kürzere Fristen als einen Monat sind nach der Probezeit nur in engen Ausnahmen und nur schriftlich zulässig.
Prüfen Sie deshalb immer zuerst Ihren Vertrag und einen allfälligen GAV, bevor Sie sich auf die gesetzliche Frist verlassen. Entscheidend ist dabei der Grundsatz der Gleichbehandlung: Für beide Parteien muss dieselbe Frist gelten.
Den letzten Arbeitstag korrekt berechnen
Rechnen Sie in drei Schritten: Erstens den Zugang der Kündigung bestimmen. Zweitens die Frist ab dem Tag nach dem Zugang laufen lassen. Drittens auf das nächste zulässige Monatsende verschieben, falls die Frist auf Ende Monat gilt.
Ein Beispiel: Sie sind im vierten Dienstjahr (Frist: 2 Monate auf Ende Monat) und kündigen am 20. März. Die zwei Monate würden Ende Mai ablaufen — Ihr letzter Arbeitstag ist der 31. Mai. Ginge die Kündigung erst am 2. April zu, verschöbe sich das Ende auf den 30. Juni, weil die Frist dann erst Ende Juni vollständig abgelaufen wäre.
Damit der Zugang nachweisbar ist, lohnt sich ein eingeschriebener Brief oder eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. Eine Kündigung per E-Mail ist heikel, solange der Vertrag die elektronische Form nicht ausdrücklich zulässt.
Sperrfristen: wann eine Kündigung nicht zählt
In bestimmten Situationen schützt das Gesetz Arbeitnehmende vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Während dieser Sperrfristen (Art. 336c OR) ist eine Arbeitgeberkündigung nichtig, und eine bereits laufende Frist wird unterbrochen:
- Krankheit oder Unfall ohne eigenes Verschulden — gestaffelt nach Dienstjahren (30, 90 oder 180 Tage).
- Schwangerschaft sowie die 16 Wochen nach der Niederkunft.
- Militär-, Zivil- oder Schutzdienst und bestimmte Hilfsaktionen im Ausland.
Diese Sperrfristen schützen nur vor der Kündigung durch den Arbeitgeber — nicht vor Ihrer eigenen Kündigung. Wurde die Kündigung vor der Sperrfrist ausgesprochen, pausiert die Frist und läuft danach weiter. Vermuten Sie eine missbräuchliche Kündigung, haben Sie 30 Tage Zeit, schriftlich Einsprache zu erheben.
Die Kündigungsfrist aktiv für die Stellensuche nutzen
Die Wochen bis zum Austritt sind wertvoll. Wer noch angestellt ist, bewirbt sich aus einer stärkeren Position — und wer sich beim RAV anmelden will, sollte das frühzeitig tun, idealerweise schon während der Kündigungsfrist, um Einstelltage und Lücken beim Taggeldanspruch zu vermeiden.
Praktisch heisst das: Stellen laufend sammeln, Bewerbungsunterlagen auf jedes Inserat zuschneiden und — bei RAV-Anmeldung — die Arbeitsbemühungen von Anfang an sauber dokumentieren. Genau hier helfen die richtigen Werkzeuge, Zeit zu sparen.
Wie ApplyCH Sie in der Kündigungsfrist unterstützt
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- Motivationsschreiben in vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch) nach Schweizer Briefkonvention; die Bedienoberfläche gibt es in acht Sprachen.
- Lebenslauf zuschneiden auf ein konkretes Inserat, mit einer KI-erzeugten Match-Bewertung; CV-Import aus PDF, Vorlagen-Editor und PDF-Export sind gratis.
Ehrlich bleibt dabei: ApplyCH hilft Ihnen, Bewerbungen zu erstellen, zuzuschneiden und zu organisieren und das RAV-Formular automatisch auszufüllen. Das Absenden der Bewerbungen übernehmen Sie selbst. Der Gratis-Tarif umfasst 2 vollständige plus 2 Vorschau-KI-Generierungen pro Monat ohne Kreditkarte; Pro kostet CHF 9.99 / Monat (unbegrenzte Job-Speicherungen, 100 KI-Generierungen pro Monat, priorisierter Support).
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ApplyCH ist ein unabhängiges Produkt und steht in keiner Verbindung zu job-room.ch, zu RAV / ORP / URC oder zum SECO. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung; für die Richtigkeit und fristgerechte Einreichung des Nachweises der Arbeitsbemühungen sowie für arbeitsrechtliche Entscheide bleiben Sie selbst verantwortlich.
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