Gratis-Tool · RAV-Nachweis
Arbeitsbemühungen: Vorlage zum Ausfüllen und Drucken
Erfassen Sie Ihre Bewerbungen laufend — das Tool füllt daraus das offizielle Formular für Ihr RAV aus, als PDF zum Abgeben, Mailen oder Hochladen. Kostenlos und ohne Konto.
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Ihre Angaben
Bewerbungen
| Nr. | Datum | Unternehmen & Ort | Kontaktperson | Stelle / Tätigkeit | Pensum | Bewerbungsart | Ergebnis |
|---|
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Füllt das offizielle SECO-Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» (716.007, arbeit.swiss) direkt in Ihrem Browser aus — nichts wird hochgeladen.
Ihr Entwurf wird automatisch lokal in diesem Browser gespeichert.
Schluss mit doppelter Tipparbeit
Die ApplyCH Chrome-Erweiterung speichert jede Bewerbung mit einem Klick — auf LinkedIn, jobs.ch und jeder Firmenseite — und füllt das Arbeitsbemühungen-Formular auf job-room.ch automatisch aus.
Gratis für Chrome installierenSo funktioniert der Nachweis der Arbeitsbemühungen
Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht (und bereits wer in der Kündigungsfrist steht), muss der RAV-Beratungsperson jeden Monat genügend qualitativ gute Bewerbungen nachweisen. Die verlangte Anzahl steht in Ihrer persönlichen Vereinbarung — üblich sind 10 bis 12 pro Monat.
- Anzahl gemäss Ihrer Vereinbarung mit dem RAV — im Zweifel nachfragen.
- Jede Bewerbung sofort eintragen: Datum, Firma, Stelle, Bewerbungsart, Ergebnis.
- Nachweis spätestens am 5. des Folgemonats einreichen — früher ist immer erlaubt.
- Kopien und Bestätigungen aufbewahren, falls das RAV Belege verlangt.
Hinweis
Unabhängiges Gratis-Tool von ApplyCH — keine offizielle Vorlage von RAV, ORP oder SECO. Massgebend sind die Vorgaben Ihres RAV. Alle Eingaben bleiben lokal in Ihrem Browser; es werden keine Daten an einen Server gesendet.
Häufige Fragen
Wie viele Arbeitsbemühungen verlangt das RAV pro Monat?
Die Anzahl wird individuell in der Vereinbarung mit Ihrer Beratungsperson festgelegt — üblich sind 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat. Wichtig: Die Pflicht beginnt bereits während der Kündigungsfrist, also vor der Anmeldung beim RAV.
Bis wann muss ich den Nachweis einreichen?
Spätestens am 5. Tag des Folgemonats muss der Nachweis beim RAV sein. Sie dürfen ihn auch früher einreichen, zum Beispiel in den letzten Tagen des laufenden Monats.
Was zählt als Arbeitsbemühung?
Schriftliche und elektronische Bewerbungen, persönliche Vorsprachen, telefonische Bewerbungen und Spontanbewerbungen. Entscheidend ist die Qualität: vollständige Bewerbungen auf zumutbare, passende Stellen.
Was passiert bei zu wenigen oder ungenügenden Bewerbungen?
Das RAV kann Einstelltage verfügen — Sie verlieren dann für eine bestimmte Anzahl Tage den Anspruch auf Taggeld. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Beratungsperson, wenn Sie die Vorgabe in einem Monat nicht erreichen.
Muss ich das offizielle Formular oder job-room.ch verwenden?
Diese Vorlage füllt direkt das offizielle SECO-Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» (716.007) aus — das Dokument, das die meisten RAV verlangen. Viele Kantone erlauben zusätzlich die Online-Erfassung über job-room.ch. Massgebend sind die Vorgaben Ihrer Beratungsperson.